(2. Lesung in der Gemeindevertretersitzung am 05. Febr. 2024)

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede

In der Gemeindevertretersitzung am Freitag, 15.12.2023 in Ederbringhausen hat Bürgermeister Kalhöfer in der 1. Lesung den HH 2024 präsentiert und mit einem Zitat von Helmut Schmidt eingeleitet. Ja, das gefällt mir gut. Helmut Schmidt hat sich verdient gemacht
- als Senator von Hamburg bei der Flutkatastrophe 1962, dabei sofortiger Einsatz von Bundeswehrsoldaten
- als Verteidigungsminister 1971/1972 durch Gründung der Bundeswehr-Universitäten in Hamburg und München.
- als Bundeskanzler durch seine Initiative zum NATO-Doppelbeschluss, was zur Ära von Helmut Kohl und GS Gorbatschow führte und schließlich mit der Deutschen Wiedervereinigung gekrönt wurde.

Weniger gut hat mir bei der Präsentation unseres Bürgermeisters in Ederbringhausen an jenem Freitagabend gefallen, dass noch während der Sitzung die Samstagsausgabe der WLZ online lesbar war, mit allen wichtigen Einzelheiten zum HH 2024. Die Gemeindevertreter haben erst am folgenden Montag im „Ratsinformationssystem“ die Haushaltsunterlagen erhalten. Ob die Reihenfolge richtig ist, erst die Presse und dann das Parlament mit dem neuen Haushalt zu befassen, möge jeder für sich beurteilen. Meine Meinung/Haltung dazu ist klar.

Nun zu unserer wichtigsten Feststellung:
Die CDU-Fraktion kann weder dem Investitionsprogramm 2023 bis 2027 noch der Haushaltssatzung 2024 zustimmen.
Dies hat einen entscheidenden Grund: Sie, Herr Bürgermeister, sind nicht bereit, unserer Fraktion (und auch den anderen Fraktionen) den wichtigen Prüfbericht über unsere Feuerwehren vom Mai 2023 zur Verfügung zu stellen. Sie bezeichnen diesen Prüfbericht als ein „Internes Arbeitspapier der Verwaltung“.
(Gemäß HGO § 50 Absatz 2 hätten wir als Fraktion das Recht zur Akteneinsicht, aber das wollen wir nicht, weil das zu wenig ist, um unserer Verantwortung gerecht zu werden).
Warum fordern wir unverändert die Freigabe des Prüfberichts?
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist eine vorrangige Pflichtaufgabe der Gemeinde und damit ist diese Pflichtaufgabe hinsichtlich von Investitionen und Betrieb direkt mit den Haushaltsmitteln verknüpft. Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Prüfberichts sind eine wichtige Grundlage für unsere Entscheidungen. Dort ist sicherlich mehrfach ein unverzüglicher Handlungsbedarf festgestellt worden. Von besonderer Bedeutung sind dabei sicherlich auch die Mängelfeststellungen bei Bekleidung und mögliche Gefahren für die Gesundheit.
Wir würden unsere Pflicht als Gemeindevertreter verletzen, wenn wir nicht auf Transparenz und Klarheit bei dieser Pflichtaufgabe drängen. Dies sind wir dem ehrenamtlichen Engagement unserer Feuerwehren schuldig. Und insbesondere mit Blick auf unsere Jugendfeuerwehren.

Also erneuern wir unseren Antrag: Geben Sie bitte den Prüfbericht heraus (was sagt eigentlich der Vorsitzende der Gemeindevertretung dazu?)

(Themenwechsel)

Wir stellen keinen Änderungsantrag zum HH 2024.
Dennoch möchten wir einige haushaltsrelevante Einzelfeststellungen machen.

Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung (Abschnitt VII. Übersicht, vom 30.7.2021) werden Rückstellungen verlangt für mögliche Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren. Dies ist im Haushaltsentwurf 2024 nicht erfolgt.

Allen von uns ist bekannt, dass der TSV Vöhl eine Initiative zur Modernisierung des gesamten Sportplatzgeländes im Zentrum von Vöhl auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2024 sind dafür keine Mittel vorgesehen, obwohl auch der Ortsbeirat eine bescheidene Summe für Planungskosten beantragt hat.

Die Nettoneuverschuldung beträgt 4,9 Mio. €. Rechnerisch sind dies fast 900 € pro Einwohner.
Ist diese hohe Summe vertretbar angesichts der vielen Haushaltsrisiken, die im vorliegenden Haushaltsentwurf richtigerweise erwähnt werden?

Ausgesprochen kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Umfang der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 10 Mio. Euro, die bis in das Jahr 2027 reichen.

Zur Vollständigkeit einer Haushaltsbewertung gehört auch die Erwähnung von kommunalen Pflichtaufgaben, die wir in der Gemeinde noch nicht richtig angepackt haben:
Prüfung und Sanierung von 30 weiteren Brücken
Sanierung bzw. Instandsetzung von Gemeindestraßen sowie die Regelung der Straßenanliegerbeiträge sowie Eigentümerkosten für Nebenanlagen.

Die CDU-Fraktion hält auch einen kritischen Blick auf den Kreishaushalt für notwendig.

Wir haben vom Landrat deutliche Signale über den Kreishaushalt empfangen können. So z.B. „Der Haushalt geht in die Knie“ und „Wir leeren den Sparstrumpf“.
Trotz Kürzungen im Ergebnishaushalt stellt der Landrat noch ein Defizit von über 27 Mio. Euro fest.
Wie sind wir in Vöhl davon betroffen?
In unserem Haushaltstext heißt es dazu: „Insgesamt steigt die Zahllast an den Landkreis von 195.000 Euro im vergangenen Jahr auf 626.000 Euro in diesem Jahr.“ Also eine Steigerung von über 430.000 Euro!

Nach unserer Auffassung gehören die freiwilligen Leistungen des Landkreises in stärkerem Maße auf den Prüfstand als es dort im Haushalt 2024 geschehen ist. So wurden zwar einzelne freiwillige Maßnahmen gekürzt, Jedoch lediglich in Höhe von 18.000 Euro (Hausaufgabenbetreuung, Selbsthilfegruppen, PORT). Das Einsparpotential beim Landkreis kann damit noch nicht ausgeschöpft sein.
Bevor wir also vom Landkreis mit dem erwähnten Mehrbetrag von 430.000 Euro in die Pflicht genommen werden, könnte man mit guten Gründen z.B. die Arbeit des „Netzwerkes für Toleranz“ hinterfragen.

Herr Bürgermeister, wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie dem Landrat gegenüber deutlich machen könnten, dass 430.000 Euro Mehraufwand für Vöhl zu viel sind.

Darüber hinaus sollten die Mehrkosten beim AST, bedingt durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt Dorfitter, beim Landkreis oder bei HessenMobil eingefordert werden.

Zwei Schlussbemerkungen: 50 Jahre Landkreis Waldeck-Frankenberg: Gibt es ein geeignetes Projekt, mit dem sich unsere Gemeinde dort beteiligen könnte/sollte? (Geplant vom LK sind Wanderausstellung, Fahrradtour und Jubiläumsfest).

Und schließlich möchte die CDU-Fraktion allen Angehörigen des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung einen „Ratgeber“ aushändigen. Darin hat das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ auf 65 Seiten wichtige Hinweise zum Brandschutz, zum Katastrophenschutz und auch für die Sicherstellung von Verpflegung veröffentlicht. Es geht um „Daseinsvorsorge“.
Die Sicherstellung der „Daseinsvorsorge“ zählt zu den kommunalen Pflichtaufgaben einer Gemeinde.

Gertmann Sude

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