2. Lesung in der Gemeindevertretersitzung am 01. Februar 2022
(es gilt das gesprochene Wort)
Anrede
Zwei wichtige Schlussfolgerungen zum HH 2022:
- Er erfüllt die Voraussetzungen für eine Genehmigung durch den Landkreis und
- ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich.
Die Netto-Neuverschuldung von 1,24 Mio. Euro halten wir für vertretbar, weil Tilgung und Zins geleistet werden können.
Uns standen aus der Hessenkasse 1,37 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist jetzt vollständig verplant. Schwerpunkt ist der Neubau des Feuerwehrhauses in Buchenberg mit über 360.000 Euro Förderung. Gut so!
Die Verpflichtungsermächtigungen von 3,4 Mio. Euro sind hoch, dazu gehört auch die Finanzierung des Neubaus Kläranlage Asel.
Mit dem Änderungsantrag des Gemeindevorstands sollen zusätzlich 24.000 Euro für die Feuerwehren investiert werden (für Messgeräte etc.). Wir stimmen zu, weil diese Beschaffungen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren verbessern.
Der Änderungsantrag der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) sieht vor, die Position Barrierefreiheit des Rathauses zu streichen (eingeplant 100.000 Euro, 90.000 als Zuschuss) und die Position Planuntersuchung barrierefreie Verwaltungsgebäude von 10.000 Euro auf 20.000 Euro zu erhöhen.
Wir unterstützen die Zielsetzung für barrierefreie Arbeitsplätze und barrierefreien Zugang.
Wir fordern aber eine ergebnisoffene Untersuchung, die auch einen vollständigen Neubau in einem anderen Ortsteil beinhalten kann!
Ein funktional, digital und ökologisch modernes Verwaltungsgebäude mit optimaler Barrierefreiheit. Es wird Zeit, dass hier etwas passiert, denn vor ca. 8 Jahren haben wir auch schon über einen Fahrstuhl am Rathaus diskutiert und auch beim Verwaltungsnebengebäude /Alte Schule ist eigentlich nichts passiert.
Wir stellen heute keinen Änderungsantrag.
Die CDU-Fraktion wird wie folgt abstimmen:
Bezüglich der Haushaltssatzung 2022 werden wir uns enthalten. (Mit einzelnen Positionen bei verschiedenen Kostenstellen sind wir nicht einverstanden.)
Ablehnen werden wir das Investitionsprogramm 2021 bis 2025, ich werde das später begründen.
Vöhl gehört im Landkreis bei der Grundsteuer A und B mit 540 % Punkten zur Spitzengruppe. In der Haushaltsdebatte vor 2 Jahren erhöhte die Mehrheit des alten Parlaments (gegen die Stimmen der CDU) die Grundsteuern um 100 % Punkte. Letztes Jahr mussten wir von der CDU uns bei der Verabschiedung des Haushalts starke Vorwürfe, vor allem von SPD und Freien Wählern anhören, weil wir die Grundsteuern um 20 % Punkte senken wollten.
Beim wichtigen Ökothema „Anpflanzen von Bäumen“, sind wir nicht in der Spitzengruppe. Ich rufe mal Beispiele in Erinnerung, bei denen nichts passiert ist:
1000 Bäume anlässlich 1000 Jahre Orke
1,5 ha Laubwald als Ausgleichsmaßnahme bei Ortsumgehung Dorfitter.
Baumpflanzaktion mit den Erstklässlern.
Keine Streuobstwiese in Dorfitter.
Im HH-Entwurf ist der erwartete Verlust beim Forstwirtschaftsplan in Höhe von 50.000 Euro aufgeführt. Die für den Verkauf der ca. 5 ha Gemeindewald an das Land Hessen zu erwartende und zweckgebundene Einnahme von über 80.000 Euro ist aber offenbar noch nicht gegengerechnet.
Die CDU-Fraktion tritt nachdrücklich für sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen ein, Schwerpunkt auf dem von Menschen verursachten Klimawandel!!!
Klimaschutz JA, aber ob ein neuer Dienstposten für einen Klimaschutzmanager eine sinnvolle Maßnahme ist, sollte gut überlegt sein. Eine Verengung nur auf das Klima geht uns nicht weit genug. Vier Bereiche gehören zusammen: Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz!
Bei diesem Dienstposten ist eine zweijährige Finanzierung durch Fördermittel und ggfs. auch eine Zusammenarbeit mit Lichtenfels vorgesehen. (Hat die Stadt Lichtenfels in ihrem HH 2022 auch schon einen Klimamanager vorgesehen?)
- Rechnen sich die veranschlagten 36.600 Euro Bruttolohn überhaupt? (Kosten-Nutzen-Vergleich)
- Brauchen wir wirklich jemanden, der uns vorschlägt, auf welchen
öffentlichen Gebäuden Solaranlagen einzurichten sind?
- Soll der Klimaschutzmanager auch Vorgaben für den privaten Bereich der Bürger und Bürgerinnen machen? (Flüge in den Urlaub anmelden?)
36.600 Euro -- ich möchte mal eine kurze Gegenrechnung in den Raum stellen:
1 ha Gemeindewald bindet pro Jahr ca. 6 Tonnen CO2. Bei aktuell 30 Euro/pro Tonne im Emissionshandel ergeben sich 180 Euro/pro ha/pro Jahr. Der jährliche CO2 Wert von 200 ha Gemeindewald beläuft sich somit auf 36.000 Euro. Diesen Betrag könnten wir uns in der Vöhler ÖKO-Bilanz gutschreiben.
Lobenswert finden wir die Ausgabe für eine Starkregen-Risikoanalyse, veranschlagt sind 60.000 Euro.
Wichtiger mit Blick auf die künftige Ausweisung neuer Flächennutzungspläne und neuer Baugebiete wird jedoch die Starkregen-Gefahrenkarte sein. Diese ist bereits vom Gemeindevorstand in Auftrag gegeben. Gut so!
Im HH Plan 2022 ist eine Zeile „Rückstellungen“ leer geblieben. Ohne in Einzelheiten zu gehen halten wir es für erforderlich, dass bei Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang finanzielle Vorsorge getroffen werden sollte.
Bei den Ausgaben für freiwillige Leistungen haben wir einige Kostenträger, die jedes Jahr Kopfschütteln verursachen:
Die Aufwendungen für die Freibäder mit 154.000 Euro (dabei der größte Anteil für das Henkelerlebnisbad) und 59.000 Euro für das Anrufsammeltaxi. Auch der Zuschuss an die Edersee-Marketing GmbH in Höhe von 175.000 Euro ist schon beträchtlich. Die CDU sieht aber keine Möglichkeit, diese Ausgaben für das HHJahr 2022 zu reduzieren (Hoffentlich können wir in 2023 zu einer teilweisen Gegenfinanzierung durch Kurtaxe/Tourismusabgabe kommen).
Nun zum Thema „Beitragszahlungen“ für Investitionen in Wasser und Abwasser.
Die Position der CDU-Fraktion dazu war letztes Jahr schon klar und deshalb lehnen wir jeden Beschluss ab, in dem von einem Bauprogramm die Rede ist. Mit einer Reihe von Fragen möchte ich das Thema nochmals beleuchten:
- Gibt es ein durch die Gemeindevertretung beschlossenes Bauprogramm 2005 bis 2021? Wir meinen, NEIN. Ein Bauprogramm 2005 bis 2021 wurde erstmalig im HH 2021 erwähnt. In all‘ den Jahren davor stand kein Bauprogramm in den jeweiligen Investitionsprogrammen.
- Gibt es sogar verschiedene Bauprogramme? Nun, die Vöhler Ampel (also SPD, Grüne, FDP) stellt im Oktober 2021 den Antrag, mit dem Abschluss der Baumaßnahme Hohlwegsgarten in Dorfitter zugleich das Bauprogramm 2020 für Wasser und Abwasser zu beenden (damals TOP 8). Gleichzeitig stellen die FW den Antrag zum „Abschluss des Bauprogramms 2005 bis 2021 im Wasser-/Abwasserbereich“ (damals TOP 9). Dann die Überraschung: Alle vier Parteien stellen den neuen Antrag, das Bauprogramm 2020 für Wasser und Abwasser mit dem Ende der Baumaßnahme Hohlwegsgarten abzuschließen. (Die letzte Unternehmerrechnung dazu ist in der abschließenden Prüfung im Rathaus).
- Trifft es zu, dass die bevorstehenden Beitragszahlungen alle Kosten/Ausgaben für die Investitionen in Wasser und Abwasser umfassen sollen? Also für ca. 80 Projekte von 2002 bis 2021. Offenbar ja!
- Mit welchem Geld sind in diesen 20 Jahren die Rechnungen bezahlt worden? Nach unserer Auffassung durch Kredite, finanziert aus dem Gemeindehaushalt. (Inhaltlich wurde dies auf unsere Anfrage hin durch die Antwort des Bürgermeisters vom November 2021 bestätigt).
- Hier schließt sich gleich eine besondere Frage an, die auf die HGO § 93 (3) zurückgeht (Zitat) „Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.“ (Zitat ist auch erwähnt im Vorbericht HH 2022 auf Seite 20). Sowohl die Satzungen für Wasser und Abwasser in 2005 (dort § 23 bzw. 20) als auch die jetzt gültigen Satzungen von 2020 sehen vor, dass Vorausleistungen von den Eigentümern verlangt werden können.
- Ist dies über den gesamten Zeitraum hinweg versäumt worden? Offenbar JA! (Leitfaden für Kommunalpolitik des HSGB Seite 35: Zeitnahe Finanzierung der Investitionskosten z.B. durch Erhebung von Vorausleistungen!)
- Ist die Frage erlaubt, ob die Bürger bzw. die betroffenen Eigentümer von Vöhl „zweimal“ bezahlen müssen? Einmal - wie bereits schon geschehen – durch die Kredite vom Gemeindehaushalt und dann absehbar durch die Beitragsbescheide in diesem Jahr?
Diese Vorgehensweise sollte rechtlich absolut sicher sein, bevor die Verantwortlichen die Beitragsbescheide versenden!
- Liegt darüber hinaus nicht die Frage auf der Hand, ob und ab wann eine Verjährung eingetreten ist?
FAZIT: Die CDU-Fraktion wird nach sorgfältiger Prüfung dem Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wegen der ungeklärten Frage mit den bevorstehenden Beitragszahlungen nicht zustimmen.
Schließlich: Wäre es nicht angebracht, dass der Gemeindevorstand einen Antrag ins Parlament einbringt, der ein neues Bauprogramm mit klar definierten künftigen Investitionsprojekten (z.B. Kläranlage Asel) enthält? Dies sorgt für frühzeitige Transparenz bei den Bürgern!)
(Lob: Für über 350 Seiten HH Entwurf, für Aufnahme der Wünsche der Ortsbeiräte in den HH und eine Wertschätzung der guten Arbeit der Bauhofmitarbeiter.)