Persönlicher Kommentar zum Gemeinsamen Antrag (G.S. am 18.09.2023)
Wir haben uns in der CDU-Fraktion darauf verständigt, dass jeder seine eigene Entscheidung trifft, abhängig von seiner Lebenserfahrung und seiner persönlichen Einschätzung.
Es gibt ein Thema für einen Gemeinsamen Antrag bzw. eine Resolution, da wäre die CDU sofort dabei: Foto/Bild zeigen —- alle 10 Sekunden stirbt ein Kind an Hunger oder Krankheit. Dies sollten wir überhaupt nicht tolerieren und vielleicht kann sich das „Netzwerk für Toleranz“ ja um eine solche Initiative kümmern.
2019 wurde von der Gemeindevertretung mit Mehrheit eine Resolution verabschiedet „Hessisches Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben, die Würde des Menschen zu schützen ist Sinn der Demokratie“. Mit Mehrheit wurde zugestimmt, doch steht die Frage im Raum: „Hat die Resolution von vor 4 Jahren etwas gebracht?“
Die Begründung des vorliegenden Antrags ist entnommen aus der Charta des Netzwerks für Toleranz (so im Text zu lesen).
Ich habe die Antragsbegründung der Vöhler Ampel Koalition mit der genannten Charta verglichen und zwei nicht unerhebliche Unterschiede festgestellt. In der Resolutionsbegründung ist eingefügt der Halbsatz „und insbesondere die Nationalparkgemeinde Vöhl“ sowie ein längerer Satz „Die NSU-Morde, Mord an Dr. Lübcke, Morde in Hanau oder vor dreißig Jahren in Solingen sind grausame Beispiele eines extremen Rassismus in Hessen“.
War es nötig, zur Begründung der vorliegenden Resolution unbedingt diese zwei Zusätze und damit abweichenden Formulierungen aufzunehmen (Fake!)?
Auf dem Schild des Gemeinsamen Antrags steht: 100 % Menschenwürde! Artikel 1 GG hat mich über 40 Jahre im Beruf begleitet (Absatz 1 und Absatz 2). Die Würde des Menschen umfasst immer 100 %, eine Differenzierung z.B. auf 50 oder 30 % hat es nie gegeben.
Wieso also hier ausdrücklich die Erwähnung von 100%? Mir kommen hierzu spezielle Fragen in den Sinn: Haben Straftäter eine Würde? Haben Verbrecher eine Würde? Haben Kriegsverbrecher eine Würde?
Das „Netzwerk für Toleranz“ wurde 2015 gegründet, gefördert durch das Bundesprogramm „Demokratie leben“. Was hat sich seitdem zum Positiven geändert? Wer „Toleranz“ einfordert, sollte zwei Dinge erfüllen: - Man muss selbst tolerant sein und Respekt gegenüber anderen Meinungen haben. (Violetta Bat, Dr. Römer verhalten sich anders, ich werde mit Dr. Römer darüber sprechen).
Verstößt Präsident Macron gegen das Prinzip „Toleranz“, wenn er muslimische Kleidung an Schulen verbietet?
In der Resolution heißt es: „Wir schätzen die Vielfalt der Gesellschaft.“
In der Realität bedeutet „Vielfalt“: Verschiedene Religionen, verschiedene Ethnien, verschiedene Herkunft, verschiedene Kulturen, verschiedene Lebenserfahrungen, verschiedene Einstellungen zur Einhaltung von Gesetzen.
Werden mit „Vielfalt“ auch Konflikte ins Land getragen? (Eritrea, Türkei etc.) > Auf dem Plakat steht „Region Gegen Rassismus“.
Wird möglicherweise mit der Resolution und diesem Schild der Rassismus erst bei uns herbeigeredet? Dann plant man den Urlaub/Ferien eben an einem anderen See.
Waldeck, Lichtenfels, Edertal und Bad Wildungen haben sich mehrheitlich für die „Resolution“ ausgesprochen. Dies ist jeweils eine freie Entscheidung der Parlamente.
Muss man folgende Ereignisse „tolerieren“? z.B. Klimakleber beschmieren alle sechs Säulen vom Brandenburger Tor, Bibel- oder Koranverbrennung, Missbrauch von Patienten in Pflegeheimen, Missbrauch von Kindern. 3.900 Gewaltfälle im Amateurfussball, 180.000 Opfer von häuslicher Gewalt in 2022, Satire von Charly Hebdo provoziert Attentate.
Eine „Toleranz“ ohne Grenzen/Einschränkungen verliert ihre Glaubwürdigkeit.
Mein Fazit: Ich werde gegen den vorliegenden Gemeinsamen Antrag stimmen.