Beitragszahlungen für Investitionen in die Wasser- und Abwasserversorgung

Im Dezember 2020 wurde ein CDU-Antrag im Vöhler Parlament von allen anderen Fraktionen abgelehnt: Wir strebten eine amtliche Prüfung an, ob einzelne Beitragsforderungen der Gemeinde bereits verjährt sind.
Keine Mehrheit im Vöhler Parlament, also haben wir als CDU-Fraktion die Kommunalaufsicht beim Landkreis gebeten, eine solche Prüfung auf Verjährung vorzunehmen.
Wir stehen unverändert auf der Seite der Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die in Kürze mit Beitragsforderungen rechnen müssen.


CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl            34516 Vöhl, 22.03.2021

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Kommunalaufsicht
Südring 2
34497 Korbach

Amtliche Prüfung möglicher Verjährungsfristen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl bittet Sie um eine rechtliche und fachliche Prüfung, ob hinsichtlich der bevorstehenden Beitragsforderungen der Gemeinde Vöhl für Investitionen in die Wasser- und Abwasserversorgung bereits eine Verjährung eingetreten ist.
Diesem Schreiben beigefügt haben wir 13 Anlagen, die den Sachverhalt aus unserer Sicht schildern. Damit begründen wir zugleich unsere Bitte um eine amtliche Prüfung, bevor Beitragsbescheide durch die Gemeinde erstellt und an die Grundstückseigentümer versandt werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie ggfs. weitere benötigte Unterlagen direkt bei der Gemeinde anfordern.
In der Anlage 1 haben wir in der Gemeindevertretung erstmalig eine mögliche Verjährung von Beitragsforderungen thematisiert. Die mögliche Verjährung wird offensichtlich, wenn man die Übersicht in der Anlage 2 zur Kenntnis nimmt. Dort sind ca. 80 Investitionsprojekte der Wasser- und Abwasserversorgung seit 2002 aufgelistet, die entsprechend der Absicht des Gemeindevorstandes in 2022 verbeitragt werden sollen. Die Unruhe in der Bevölkerung darüber ist vor allem wegen der langen Zeitspanne groß und verständlich.
Die Anlage 3 enthält unseren Antrag, aus dem Haushaltsentwurf 2021 die beiden Zeilen „1533000017 Wasserbeiträge – Bauprogramm 2005 – 2021“ sowie „1538000015 Abwasserbeiträge – Bauprogramm 2005 – 2021“ zu streichen. (Vergleiche dazu die 2 Blatt in Anlage 4; in den dort beigefügten Vorbemerkungen aus dem HH 2021 sind diese Bauprogramme nicht erwähnt. Auffällig ist, dass in anderen Unterlagen der Gemeinde mal vom Bauprogramm 2020, vom Bauprogramm 2005 – 2020 und dann wieder vom Bauprogramm von 2005 – 2021 die Rede ist.)
In Anlage 5 ist die Stellungnahme der CDU-Fraktion zum HH 2021 beigefügt und insbesondere die Begründung, warum die beiden Einträge im Investitionsprogramm zu Wasser und Abwasser gestrichen werden sollten. In den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre wurden derartige Bauprogramme nicht aufgeführt und auch nicht in den Beratungen erwähnt.
Mit den Anlagen 6 und 7 hat der Bürgermeister über die bevorstehenden Beitragsforderungen informiert. Der Hinweis in Anlage 7, dass im Jahre 2005 ein Bauprogramm beschlossen wurde, konnte von der CDU-Fraktion nicht verifiziert werden. Weder der Beginn noch das Ende noch die dazugehörigen Investitionsprojekte sind offenbar durch keinen Beschluss der Gemeindevertretung erfasst worden.
Auch die Anlage 8 ergibt keinen ausreichenden Hinweis auf ein beschlossenes Bauprogramm.
Aus den Anlagen 9, 10 und 11 geht nicht hervor, dass es ein Bauprogramm gibt. Weder die beiden Redner noch die Niederschrift über die Sitzung am 12.03.2018 erwähnen, dass irgendwann die Grundstückseigentümer mit Beitragsforderungen zu rechnen haben. Das allgemeine Verständnis war, dass die einzelnen Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich in der Mehrzahl durch Kredite finanziert wurden.
In der Niederschrift in der Anlage 12 weisen Sprecher anderer Fraktionen auf das ganze „Dilemma“ der Thematik hin. Dennoch wurde bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion keine Konsequenz gezogen, sondern dagegen gestimmt.
Wir teilen nicht die Auffassung des Bürgermeisters, dass eine Verjährung erst durch die Grundstückseigentümer auf dem Rechtsweg geklärt werden sollten, nachdem sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Frage einer möglichen Verjährung rechtlich und fachlich geprüft wird, bevor Beitragsbescheide ausgestellt werden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass eine ganze Reihe von Grundstückseigentümern betroffen ist, die in den letzten Jahren Häuser bzw. Grundstücke “lastenfrei“ in Vöhl erworben oder geerbt haben. Auch in diesen Fällen würde die Klärung einer möglichen Verjährung von zu erwartenden Beitragsforderungen hilfreich sein.


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

 

Gertmann Sude                   Karl Brüne 
Vorsitzender                         stellvertr. Vorsitzender
Korbacher Str. 22
34516 Vöhl
0172/5921945


Anlagen zum Schreiben CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Vöhl vom 22.03.2021:

1. Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2020 betreffend „Veröffentlichung aller Investitionsprojekte der Wasser- und Abwasserversorgung zwischen 2005 und 2020 sowie amtliche Prüfung auf mögliche Verjährung der Beitragsforderung.“

2. Übersicht der Investitionsmaßnahmen für Wasser- und Abwasserversorgung von 2003 – 2020; eine Aufstellung der Gemeinde Vöhl vom Januar 2021.

3. Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2021 betreffend der Streichung „Bauprogramme 2005 – 2021“ aus dem Haushaltsentwurf 2021.

4. Auszug aus HH 2021 (2 Blatt aus Investitionsprogramm 2020 – 2024 und 5 Blatt aus Vorbemerkungen Produktbereich 11)

5. Auszug aus der Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU-Fraktion anlässlich der 2. Lesung Haushalt 2021 am 08.03.2021.

6. Information des Bürgermeisters zur „Erhebung von Erneuerungsbeiträgen für Wasser und Abwasser“ in der Vöhler Bürgerzeitung vom 14.10.2020.

7. Brief des Bürgermeisters in der Vöhler Bürgerzeitung von Anfang Dezember 2020.

8. Auszug aus der Niederschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 24.01.2005.

9. Haushaltsrede 2018 von Gemeindevertreter Karsten Kalhöfer.

10. Haushaltsrede 2018 vom Sprecher Fraktion Freie Wähler.

11. Auszug aus der Niederschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2018.

12. Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Gemeindevertretung (Beratung Videokonferenz) am 25.01.2021.

13. WLZ-Bericht „CDU-Antrag wird abgelehnt“ über den CDU-Änderungsantrag zum Haushalt 2021 die Einträge „Bauprogramm 2005 – 2021“ für Wasser und Abwasser zu streichen.



Mit Schreiben vom 08. Juli 2021 (nach 3,5 Monaten !!!) hat die Kommunalaufsicht der CDU-Fraktion geantwortet. Der erste Satz lautet: „eine Prüfung der Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht wird derzeit nicht vorgenommen.“ In der Begründung heißt es unter anderem, dass die betroffenen Grundstückseigentümer Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide auf dem" Verwaltungsrechtsweg " erlangen können.


Das vollständige Antwortschreiben finden Sie hier unten als PDF-Datei:

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